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Auftragsbedingungen und Buchungshinweise
für die Veranstaltungen der Restauration Festung Königstein auf Deck 16

Preise
Alle Preise sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt., soweit nicht anders ausgewiesen.

Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung wird in Höhe von 50% vom Gesamtpreis bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Der Restbetrag wird spätestens am Veranstaltungstag fällig (bar, per EC- oder Kreditkarte). Auf Wunsch kann die Zahlung des Restbetrages auf Rechnung erfolgen. Sollte die Bezahlung der Reservierung nicht rechtzeitig erfolgen, behält sich die Veranstalterin vor, die Reservierung zu stornieren. Die Anzahlung ist auf folgendes Bankkonto zu entrichten:

Empfänger:
Restauration Festung Königstein GmbH
Sächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE38 850 50 300 3 0002 53555
BIC / SWIFT: OSDDDE81XXX

Stornierung einer Veranstaltung seitens des Gastes
Die Stornierung einer Veranstaltung seitens des Gastes muss schriftlich erfolgen. Die Restauration Festung Königstein GmbH ist berechtigt, folgende  Stornierungsgebühren zu erheben:

Bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
29 – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% vom Veranstaltungspreis
13 – 07 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% vom Veranstaltungspreis
06 – 03 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% vom Veranstaltungspreis
ab 2 Tage vor bis zum Veranstaltungstag 100% vom Veranstaltungspreis

Stornierung/Verlegung einer Veranstaltung seitens des Veranstalters
Sollte die Veranstaltung seitens der Restauration Festung Königstein GmbH aufgrund von höherer Gewalt oder Minderauslastung abgesagt werden müssen, wird die ggf. bereits geleistete Anzahlung entweder für eine Folgeveranstaltung auf dem Kundenkonto gutgeschrieben oder die betroffenen Gäste erhalten ihre Anzahlungen zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche und eine weitergehende Haftung der Veranstalterin sind ausgeschlossen. Unter Höherer Gewalt werden Ereignisse verstanden, die außerhalb der Kontrolle der Restauration Festung Königstein GmbH liegen und sie an der Umsetzung der Veranstaltung hindern. Dazu zählen:

  • Betriebsstörungen aufgrund von Feuer, Wassereinbruch, Stromausfall, Ausfall der Wasserversorgung, Hochwasser, Blitzeinschlag oder Rohrbruch
  • Unmöglichkeit des Reiseverkehrs aufgrund behördlicher Auflagen
  • Betriebsuntersagung aufgrund behördlicher Auflagen (z.B. Lockdown)
  • Unmöglichkeit der wirtschaftlichen Durchführung der Veranstaltung aufgrund behördlicher Auflagen (z.B. Beschränkung der Teilnehmerzahl, auch wegen Abstandsregelungen, unter 60%; nicht erfüllbare Hygieneauflagen)

Die Absage der Veranstaltung seitens der Veranstalterin durch Minderauslastung wird mit einer Frist von 14 Tagen vor Veranstaltung eingehalten.

Seitens der Veranstalterin gibt es keine Verpflichtung den Vertragspartner über eventuelle Änderungen von Terminen oder Veranstaltungsorten, bzw. Absagen der jeweiligen Veranstaltungen, persönlich zu informieren. Der Vertragspartner ist somit selbst verpflichtet, sich über Änderungen der Veranstaltungen (Zeit/Ort u.ä.) zu informieren.

Die Veranstalterin kommt nicht für Kosten (Anreise/Unterbringung u.ä.) infolge Termin- bzw. Anfangszeitverschiebungen, Programmänderungen oder ähnlichen Ausfällen auf.

Bei Terminverschiebungen einer Veranstaltung behalten die Reservierungen ihre Gültigkeit, sofern nicht von der Veranstalterin weitere Änderungen vorgenommen werden. Kann ein Kunde den neuen Termin nicht wahrnehmen, muss er bis 14 Tage vor Veranstaltung dies schriftlich der Veranstalterin mitteilen.

Die freie Sitzplatzwahl ist ausgeschlossen. Die Veranstalterin platziert nach eigenem Ermessen und Verfügbarkeit die Gäste.

Auf Grund von Preisschwankungen und Lieferengpässen kann es zu kurzfristigen Änderungen der Speisen- und Getränkeauswahl sowie Preisanpassungen kommen.

Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen
Die Veranstaltung wird unter den zum Veranstaltungstag geltenden Corona-Schutzbestimmungen durchgeführt. Eine genaue Unterweisung über die geltenden Bestimmungen erfolgt im Vorfeld.

Änderung der Teilnehmerzahl
Die Personenzahländerung einer Veranstaltung muss schriftlich erfolgen und ebenso schriftlich durch die Restauration Festung Königstein GmbH bestätigt werden.
Die genaue Gästezahl benötigt die Restauration Festung Königstein GmbH bis spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung.
Danach auftretende Reduzierungen in Höhe von bis zu max. 5% sind einmalig auch weiterhin bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei. Danach finden folgende Gebühren Anwendung:

20 – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% vom personenanteiligen Veranstaltungspreis
WENN Reduzierung >5%
13 – 07 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% vom personenanteiligen Veranstaltungspreis
06 – 03 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% vom personenanteiligen Veranstaltungspreis
ab 2 Tage vor bis zum Veranstaltungstag 100% vom personenanteiligen Veranstaltungspreis

Gutscheine
Eine Barauszahlung des Betrages ist nicht möglich. Ausgestellte Gutscheine verlieren drei Jahre nach Erwerb ihre Gültigkeit. Sollte es zu Änderungen des  Veranstaltungspreises kommen, muss die Differenz entrichtet werden. Für Erstellung/Verpackung sowie Porto/Versand berechnen wir innerhalb Deutschlands 5,- € bei bis zu 2 Geschenkmappen. Für jede weitere Geschenkmappe berechnen wir Ihnen zusätzlich 1,- €.

Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
Die Restauration Festung Königstein GmbH haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, hafte die Restauration Festung Königstein GmbH, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten besteht keine Haftung. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Das Recht des Vertragspartners, sich wegen einer nicht von der Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist, bis auf die vorgenannten Ausnahmen, ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  1. a)     Es gilt das jeweilig gültige Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. b)    Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Veranstalterin der Gerichtsstand Dresden.
  3. c)     Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine andere wirksame und durchführbare Bestimmung, welche die Parteien im Hinblick auf Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Bestimmung bedacht hätten und welche den Absichten der Parteien im Hinblick auf Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung, falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sollte.